Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der AISCI Ident GmbH
Hinweis: Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Kunden. Dienstleistungen für Verbraucher bieten wir nicht an.
§ 1 Geltungsbereich
1. Für unsere Angebote und Dienstleistungen im Bereich autonome mobile Roboter (AMR), einschließlich Beratung, Implementierungsbegleitung, Schulungen, Support und Wartung, gelten ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Öffentliche Äußerungen des Auftragnehmers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter stellen keine die Eigenschaften der Dienstleistung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen dar. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Dienstleistungen sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Beschreibungen im Rahmen unserer Angebote. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
2. Die Anfrage des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung annehmen können.
3. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungszeit, der Leistungsort sowie die Vergütung werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag (z.B. Projektvertrag, Beratungsvertrag) festgelegt.
4. An Angebotsunterlagen, Konzepten, Präsentationen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungen
1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem gesonderten Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze bzw. Tagessätze. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Soweit Festpreise vereinbart wurden und sich während der Leistungserbringung herausstellt, dass der tatsächliche Aufwand den kalkulierten Aufwand um mehr als 20% übersteigt, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, eine Anpassung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes berechnet, sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat sind wir berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen. Die Zahlungen sind kosten- und spesenfrei an uns zu erbringen. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, dann sind wir berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen und die sofortige Zahlung aller offenen Forderungen zu verlangen. Wir sind weiterhin berechtigt, die Fortsetzung der Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Als Kunde ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungserbringung und Termine
1. Die Art und der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem gesonderten Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringen wir die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Kunden.
2. Die Erbringung unserer Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Leistungen außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz berechnet, sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
3. Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ansonsten gelten alle Termine und Fristen als unverbindliche Schätzungen.
4. Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen bei der Zulieferung notwendiger Informationen oder Unterlagen durch den Kunden), verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer der Verzögerung. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren. Lässt sich nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist erbringen werden können, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts unsererseits werden wir bereits erhaltene Zahlungen anteilig für noch nicht erbrachte Leistungen an den Kunden erstatten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsberechtigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
- Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten, Systemen und Anlagen
- Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur (z.B. Netzwerkzugang, Arbeitsplätze)
- Benennung qualifizierter Ansprechpartner mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen
- Zeitnahe Beantwortung von Rückfragen und Freigabe von Zwischenergebnissen
- Bereitstellung aller relevanten Informationen über bestehende Prozesse, Systeme und Anforderungen
2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Kunden um mehr als zwei Wochen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, von uns erstellte Konzepte, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich geltend zu machen. Anderenfalls gelten die Arbeitsergebnisse als genehmigt.
§ 6 Abnahme
1. Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen ist der Kunde verpflichtet, die erbrachten Dienstleistungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme kann schriftlich, mündlich oder durch vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung erfolgen.
2. Der Kunde kann die Abnahme nur verweigern, wenn die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist, die die Verwendbarkeit der Leistung ausschließen oder wesentlich beeinträchtigen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3. Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung ab, ohne dass ein zur Verweigerung berechtigender Mangel vorliegt, gilt die Leistung als abgenommen. Wir werden den Kunden auf diese Folge mit einer Frist von mindestens einer Woche hinweisen.
§ 7 Gewährleistung
1. Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen und frei von Rechts- und Sachmängeln sind.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
3. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung) steht uns frei. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
5. Soweit wir aufgrund der Anforderungen des Kunden oder unter Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen tätig werden, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung dieser Vorgaben. Eine Prüfungspflicht unsererseits besteht insoweit nicht.
§ 8 Haftung
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir aber nur auf den typischerweise entstehenden Schaden.
2. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für den konkreten Auftrag vereinbarten Vergütung.
3. Wir erbringen Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Die Entscheidung über die Umsetzung unserer Empfehlungen liegt ausschließlich beim Kunden. Eine Haftung für die wirtschaftlichen Folgen der Umsetzung unserer Empfehlungen übernehmen wir nicht, es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
4. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Subunternehmer.
5. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
6. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Urheberrechte und Nutzungsrechte
1. Alle im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte, Dokumentationen, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Software) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser Eigentum.
2. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die eigenen betrieblichen Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.
3. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte (z.B. ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Übertragungsrechte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
4. Vorlagen, Muster, Konzepte und sonstige Unterlagen, die wir dem Kunden im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Eine Nutzung dieser Unterlagen ohne Auftragserteilung ist nicht gestattet.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Zweckbestimmung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und fünf Jahre nach Vertragsende.
2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere:
- Technische Daten, Zeichnungen, Konzepte, Verfahren und Prozesse
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Kalkulationen, Preise und Konditionen
- Kunden- und Lieferantenbeziehungen
- Strategische Planungen und Projekte
3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Vertragsverletzung beruht
- dem Empfänger bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren
- vom Empfänger unabhängig von den erhaltenen Informationen entwickelt wurden
- von einem Dritten rechtmäßig ohne Verschwiegenheitspflicht mitgeteilt wurden
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen
4. Beide Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige eingesetzte Dritte in gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichten.
5. Im Falle einer schuldhaften Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist die verletzende Partei zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
6. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten unsere Datenschutzhinweise, die unter https://aisci-robotics.de/datenschutz/ abrufbar sind und Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten, schließen wir mit dem Kunden eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 11 Referenzen
1. Wir sind berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts mit Firmenname und Logo als Referenzkunden zu benennen und eine allgemeine Projektbeschreibung (ohne vertrauliche Details) in unseren Marketingunterlagen, auf unserer Website und in Präsentationen zu verwenden.
2. Der Kunde kann der Verwendung als Referenz jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden wir die Nennung unverzüglich einstellen.
§ 12 Kündigung
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können beide Vertragsparteien laufende Dienstleistungsverträge mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Kunden von mehr als zwei Monaten
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei
- Schwerwiegender Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- Schwerwiegender Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).
4. Im Falle der Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abgerechnet. Vereinbarte Festpreise werden anteilig entsprechend dem Leistungsfortschritt berechnet. Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch uns oder bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% der noch nicht abgerechneten Leistungen zu verlangen.
§ 13 Subunternehmer
1. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
2. Wir haften für die Leistungen unserer Subunternehmer wie für eigene Leistungen.
3. Alle Subunternehmer werden von uns auf die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
§ 14 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Bad Salzuflen. Leistungsort ist der Ort, an dem die Dienstleistung erbracht wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht (Amtsgericht/Landgericht Lemgo).
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Zusagen durch unsere Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.
Stand: Januar 2026
AISCI Ident GmbH
Karlstraße 14b
32108 Bad Salzuflen
Deutschland
Geschäftsführung: Lutz Bauerkämper, Peter Ciolkowski, Thomas Göllner
Handelsregister: Amtsgericht Lemgo, HRB 2416
USt-IdNr.: DE811841138